Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben betrachten wir als Mindestanforderung. Bei allen Aspekten setzen wir die beste verfügbare Technik ein, soweit wirtschaftlich vertretbar. Die Umsetzung der Umweltpolitik wird durch die Implementierung und Aufrechterhaltung des Umweltmanagements sichergestellt.
Nachhaltigkeit
Unsere Vision
Die Umweltpolitik ist ein wichtiger Bestandteil des Nachhaltigkeitsmanagements von TANOS. Nachhaltigkeit bedeutet für uns, zukünftigen Generationen die gleichen Möglichkeiten zu bieten wie der aktuellen. Angesichts der aktuellen globalen Megatrends sind wir überzeugt, dass es drei wesentliche Umweltauswirkungen gibt, die für uns relevant sind:
Nachhaltigkeitsbericht der TTS-Gruppe
Mit dem Nachhaltigkeitsbericht der TTS-Gruppe für das Jahr 2023 kommunizieren wir unseren ersten Bericht gemäß der neuen EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Im Mittelpunkt stehen die Themen Umwelt, Soziales und Governance. Dieser Bericht markiert einen weiteren Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und trägt zu mehr Transparenz in diesem Bereich bei.
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Unser Engagement
Als Hersteller von Verpackungslösungen sind wir uns unserer Umweltverantwortung bewusst. Unser Engagement erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette. Jeden Tag stellen wir uns neuen Herausforderungen und setzen uns kontinuierlich neue Ziele, um unsere Umweltleistung zu verbessern!
Ersatzteile
Wir legen großen Wert auf Flexibilität und ein langes Produktleben stehen dabei im Vordergrund. Somit verlängern wir die Lebensdauer der Produkte erheblich und tragen so zum Schutz wertvoller Ressourcen bei. Deshalb geben wir eine jahrzehntelange Ersatzteilgarantie: Alle systainer® Bauteile wie Deckel, Griffe oder Verschlüsse einfach austauschbar.
Gebäude
Auch bei unserem Firmengebäude wurden umfangreiche Klimaschutzprogramme mit bedacht. So wird beispielsweise zum Heizen und Kühlen des Verwaltungsgebäudes und der Montagehallen auf regenerative Energie aus der Erdkruste (Geothermie) gesetzt. Unterstützt wird das Heiz- und Kühlkonzept durch eine Betonkerntemperierung, bei der eine Temperaturregulierung durch direkte Wärme- oder Kälteeinleitung in die Betonbauteile der Böden oder Raumdecken erfolgt. Weiterhin sorgen dezentral angebrachte, elektronische Durchlauferhitzer für eine bedarfsgerechte Warmwasserbereitung, sodass keine energieintensive Vorratshaltung stattfinden muss.
Hinweis zur Entsorgung von Verpackungen
ZSVR-Reg. Nr.: DE2259147828370
Auch Verpackungen sind wichtige Rohstoffe, welche durch eine getrennte Sammlung und Recycling dem Ressourcenkreislauf zurückgeführt werden können.
Die einzelnen Verpackungsmaterialien können anhand des alphanumerischen Codes gemäß der Europäischen Entscheidung 97/129/EC voneinander unterschieden werden. Achten Sie auf die Vorschriften Ihrer Gemeinde zur getrennten Sammlung.
Die häufigsten TANOS Verpackungsmaterialien in Kürze erklärt:
Verpackungen, die mit dem Code 20 bis 22 gekennzeichnet sind, werden in der Regel dem Altpapier zugeordnet. Darunter fallen beim Kauf von TANOS-Produkten Kartonagen und Blisterkarten.
Verpackungsmaterialien, welche den Code 01 bis 07 tragen zählen zu den Kunststoffverpackungen, wie beispielsweise Blister, Folien, Beutel oder Styroporeinlagen. Diese Verpackungsart kann in vielen Ländern und Gemeinden dem Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne zugeführt werden.
Wichtig ist es die einzelnen Verpackungsmaterialien vor der Entsorgung voneinander zu trennen, zum Beispiel die Blisterkarte aus dem Blister herausnehmen und die einzelnen Materialien ihrem Entsorgungssystem zuzuführen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
REACH/ ROHS
Informationen zu kritischen Stoffen
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Alle Stoffe (SVHC = Substances of Very High Concern) der Kandidatenliste sind gemäß § 33 deklarationspflichtig. Die von der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) veröffentlichte SVHC-Kandidatenliste wird regelmäßig aktualisiert unter: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table.
Als Hersteller von Produkten sind wir verpflichtet Stoffe der Kandidatenliste, die im Produkt mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind, bekannt zu geben und Stoffverbote einzuhalten.
Wir kommen dieser Forderung selbstverständlich nach. Außerdem informieren wir unsere Lieferanten regelmäßig über REACH. Sie sind unter anderem über unsere Umweltnorm dazu aufgefordert ihren Pflichten, zur Registrierung und Information nachzugehen.
Zusätzlich überprüfen wir die Konformität unserer Produkte durch eine systematische Auswahl von Proben zur Analyse in einem Fachlabor.
Gemäß unserer Informationspflicht nach §33 sind alle Produkte, bei denen uns ein SVHC-Gehalt von mehr als 0,1 Gewichtsprozent bekannt ist, in der folgenden Listeeinsehbar. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Unser Ziel ist es, die gelisteten Stoffe möglichst schnell zu substituieren. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Lieferanten zusammen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: